Zukunft gestalten. Gemeinsam handlungsfähig bleiben.
Krisenfestigkeit entsteht nicht erst im Ernstfall. Sie wächst dort, wo Menschen, Institutionen und Unternehmen vorsorgen, einander vertrauen und gemeinsam handeln können. Resilienz bedeutet, wesentliche Funktionen auch unter Druck zu sichern, sich an veränderte Bedingungen anzupassen und daraus neue Möglichkeiten zu entwickeln. Krisenfestigkeit und Zukunftsfähigkeit sind daher in Zeiten der Transformation nicht voneinander zu trennen.
Resilienz ist eine gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Sie verbindet staatliche Handlungsfähigkeit, unternehmerische Verantwortung und eine aktive Zivilgesellschaft. Das Quartier ist ein konkreter Ort dieser Zusammenarbeit: Hier treffen Versorgung, Infrastruktur, Begegnung und Selbstorganisation zusammen. Wer Resilienz stärkt, schafft die Voraussetzung, Veränderungen mit Zuversicht zu gestalten. Sie wird damit zu einer Vorbedingung für Souveränität im Handeln und Stabilität im Wandel.
Resilienz beginnt gestern – fünf Leitlinien für resiliente Quartiere und eine handlungsfähige Gesellschaft.
01 Resilienz zur Grundanforderung machen.
Resilienz darf keine nachträgliche Absicherung sein. Sie gehört an den Anfang politischer Entscheidungen, betrieblicher Strategien, Investitionen und Planungen. Ziel ist nicht die Rückkehr zu einem vermeintlich sicheren Ausgangszustand, sondern die Fähigkeit, aus Veränderung zu lernen und Neues zu ermöglichen. Dazu brauchen Institutionen, Unternehmen und Räume Entwicklungsspielräume. Bestehende Strukturen, Planungen und Gebäude sind deshalb anpassungsfähig weiterzuentwickeln, statt auf den nächsten Neubau oder die nächste Krise zu warten.
KIELER HANDLUNGSAUFTRAG Resilienz als Entscheidungskriterium verankern, Anpassungsspielräume sichern und neue flexible Lösungen in Pilotprojekten erproben. Erkenntnisse in bestehende Strukturen und Verfahren übertragen
02 Systemischen Lösungen den Vorrang geben.
Resilienz verlangt einen Perspektivwechsel: Einzelne Objekte können robust sein – Resilienz entsteht erst im System. Quartiere verbinden technische, ökologische, wirtschaftliche und soziale Systeme mit dem Alltag. Versorgung, Mobilität, Freiräume, soziale Einrichtungen und Finanzierung sind zusammenzudenken. Eine quartiersbezogene Bodenpolitik muss dafür Flächen sichern. Kooperationen und Partnerschaften müssen Ressort-, Eigentums- und Organisationsgrenzen überwinden. Nicht allein die Objektbilanz zählt, sondern die gemeinsame Funktionsfähigkeit des Quartiers und seiner regionalen Verflechtungen.
KIELER HANDLUNGSAUFTRAG Quartiersbezogene Resilienzkonzepte gemeinsam entwickeln und umsetzen: Ressourcen teilen, Mehrfachnutzungen ermöglichen und dafür Finanzierung, Betrieb und Verantwortung verbindlich vereinbaren und gemeinsam tragen.
03 Kritische Infrastrukturen schützen. Vorsorge finanzieren.
Energie, Wasser, Kommunikation, Mobilität sowie Gesundheits- und Lebensmittelversorgung müssen auch bei Störungen tragfähig bleiben. Ihre Abhängigkeiten sind gemeinsam zu betrachten; Redundanzen, Notbetrieb und Wiederanlauf dürfen nicht dem Zufall überlassen bleiben. Prävention, Versicherung und Finanzierung gehören dabei zusammen. Nicht nur die Kosten der Vorsorge sind zu bewerten, sondern ebenso mögliche Schäden und Ausfälle. Banken, Finanzierer und Versicherer sind bereits bei der Entwicklung von Lösungen einzubeziehen.
KIELER HANDLUNGSAUFTRAG Ausfallrisiken und Mindestleistungen bestimmen, geeignete Schutz- und Ausweichlösungen umsetzen und nachweisbare Risikominderung in Investitions-, Finanzierungs- und Versicherungsentscheidungen berücksichtigen.
04 Gesellschaftliche Infrastruktur ist Resilienzinfrastruktur.
Dritte Orte, Schulen, soziale Einrichtungen, Vereine, Kultur- und Sportorte sowie öffentliche Räume schaffen Begegnung, Teilhabe, Demokratiebildung und gegenseitige Hilfe, auch als zentrale Voraussetzung für die Bewältigung von Krisen. Ihre Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, ihr dauerhafter Betrieb und ihre Rolle in Krisen sind mitzudenken. Selbstorganisation braucht neben Räumen auch Wissen, Kontakte und Unterstützung, kurz: soziales Kapital.
KIELER HANDLUNGSAUFTRAG Orte und Netzwerke des Gemeinwohls sichern und ausbauen, Beteiligung verlässlich gestalten und Menschen befähigen, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Besonders schutzbedürftige Gruppen gezielt einbeziehen.
05 Eigenverantwortung stärken.
Kollektive Handlungsfähigkeit üben.
Verantwortung muss dort übernommen werden können, wo gehandelt wird. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, Entscheidungsspielräume und verlässliche Kommunikation. Staatliche Vorsorge, betriebliche Notfallfähigkeit, professionelle Hilfe und gesellschaftliche Eigeninitiative ergänzen einander. Selbstorganisation ersetzt keine verlässlichen öffentlichen Leistungen. Nachbarschaften, Vereine und Einrichtungen müssen ihre Möglichkeiten und Grenzen kennen. Gemeinsame Übungen machen aus Plänen praktische Handlungssicherheit. Dauerhafte Netzwerke sichern Kontakte, teilen Erfahrungen und entwickeln Vorsorge weiter.
KIELER HANDLUNGSAUFTRAG Ansprechpartner und Abläufe festlegen, Eigenvorsorge und gegenseitige Hilfe stärken und regelmäßig gemeinsam üben. Erfahrungen aus Übungen und Störungen auswerten und Verbesserungen umsetzen.
Diese fünf Leitlinien setzen den gemeinsamen Anspruch. Die Handlungsagenda benennt konkrete Aufgaben und überprüfbare Ziele.
Handlungsaufträge konkretisieren
Die folgenden Aufträge und Ergebnisziele bilden die Grundlage für gemeinsame Vereinbarungen. Maßgeblich ist die Aufgabe der Beteiligten, nicht allein ihre Rechtsform.
Politik & Verwaltung: Politische Entscheidungsträger und Verwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Wirtschaft & Finanzsektor: Unternehmen aller Branchen, darunter Planung, Bau- und Immobilienunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Banken, Finanzierer, Investoren und Versicherer.
Zivilgesellschaft & gemeinwohlorientierte Institutionen: Menschen und Nachbarschaften, soziale Vereine, Initiativen, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände sowie Bildungs-, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
01 Resilienz zur Grundanforderung machen
Politik & | Wirtschaft & | Zivilgesellschaft & |
• Bei Strategie-, Haushalts-, Förder- und Planungsentscheidungen Kernleistungen, Risiken und Anpassungsspielräume prüfen; Zuständigkeiten und Ressourcen festlegen. • Spielräume für Anpassung, Umnutzung und Pilotprojekte nutzen und erweitern; bewährte Lösungen in die Regelpraxis überführen. | • Unternehmen: Kernleistungen, Ausfallfolgen und Anpassungsbedarf in Strategie und Investitionen prüfen; Verantwortliche und Ressourcen festlegen. • Banken und Investoren: langfristige Anpassungsfähigkeit und Vorsorge bei Finanzierungsentscheidungen prüfen; Anforderungen früh benennen. | • Bewohnerschaft und Initiativen: lokales Wissen über Risiken, Bedürfnisse und Barrieren einbringen; Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beteiligen. • Träger und Einrichtungen: wesentliche Angebote und Abläufe auf Krisenfestigkeit prüfen; Verbesserungen priorisieren und Verantwortliche benennen. |
ZIEL DER UMSETZUNG
Ein dokumentierter Resilienz-Check als Teil bestehender Entscheidungsverfahren – mit Prioritäten, Zuständigkeiten und Ressourcenbedarf.
02 Systemischen Lösungen den Vorrang geben
Politik & | Wirtschaft & | Zivilgesellschaft & |
• Quartiere als Handlungsebene priorisieren; Bodenpolitik, Versorgungs- und Sozialplanung darauf ausrichten. Mixed Use Immobilien wie MobilityHubs fördern. • Kooperationen über Eigentums- und Ressortgrenzen organisieren; Nutzungsrechte, Betrieb und Finanzierung gemeinsam klären. | • Unternehmen und Eigentümer: Flächen, Anlagen und Versorgungsleistungen vernetzen; geteilte Ressourcen und Mehrfachnutzungen projekt- und grundstücksübergreifend vereinbaren. Mixed Use Immobilien umsetzen. • Banken, Investoren und Versicherer: mit Partnern klären, wer investiert, wer den Betrieb trägt und wie Nutzen und Risiken verteilt werden. Grundstücksübergreifende Finanzierungen ermöglichen. | • Bewohnerschaft und Initiativen: Alltagswege, Versorgungslücken, Treffpunkte und Hilfsnetze in Quartierskonzepte einbringen. • Träger und Einrichtungen: Räume und Hilfsangebote mit Nachbarschaften und Unternehmen teilen; Zuständigkeiten und Verfügbarkeit klären. |
ZIEL DER UMSETZUNG
Ein gemeinsames Pilotvorhaben im Quartier – mit geklärten Nutzungsrechten, Betriebsmodell, Finanzierungsbeiträgen und Verantwortlichkeiten.
03 Kritische Infrastrukturen schützen. Vorsorge finanzieren.
Politik & | Wirtschaft & | Zivilgesellschaft & |
• Mit Betreibern festlegen, welche Leistungen für wen, in welchem Störfall und wie lange gesichert sein müssen; Ausweichversorgung und Wiederanlauf abstimmen. • Öffentliche Vorsorge nach Schutzbedarf und vermiedenen Ausfallfolgen priorisieren; Investitions- und Betriebskosten sowie Finanzierungslücken ausweisen. | • Unternehmen und Betreiber: Liefer-, Betriebs- und IT-Abhängigkeiten prüfen; Notbetrieb, Redundanzen und Wiederanlauf planen und testen. • Finanzierer und Versicherer: Risikominderung in Finanzierungs- und Versicherungsentscheidungen berücksichtigen; Investitions- und Betriebskosten, Beiträge und verbleibende Lücken klären. | • Träger und Einrichtungen: unverzichtbare Angebote und abhängige Nutzergruppen bestimmen; Ausweichversorgung und erreichbare Information mit Partnern vereinbaren. • Haushalte und Vereine: eigene Versorgungsvorsorge stärken, örtliche Hilfsangebote kennen und Unterstützungsbedarf frühzeitig klären. |
ZIEL DER UMSETZUNG
Ein abgestimmtes Versorgungskonzept für ein konkretes Ausfallszenario – mit Mindestleistungen, Überbrückungszeiten, Schutzmaßnahmen, Kosten und offenen Risiken.
04 Gesellschaftliche Infrastruktur ist Resilienzinfrastruktur.
Politik & | Wirtschaft & | Zivilgesellschaft & |
• Begegnungs-, Bildungs- und Unterstützungsorte dauerhaft sichern und ausbauen; Zugänglichkeit, Personal, Betrieb und mögliche Krisenfunktionen mit den Trägern vereinbaren. • Demokratiebildung und verlässliche Beteiligung stärken; Entscheidungen nachvollziehbar begründen und besonders schutzbedürftige Gruppen einbeziehen. | • Unternehmen: Räume, Wissen und Ressourcen in verlässliche Partnerschaften mit Gemeinwohlträgern einbringen und gemeinsame Angebote dauerhaft mittragen; Umfang und Verfügbarkeit vereinbaren. • Finanzierer und Investoren: für gemeinschaftliche Einrichtungen tragfähige Finanzierungs- und Betriebskonzepte mitentwickeln; Baukosten und laufende Leistungen gemeinsam betrachten. | • Vereine und Träger: Begegnung, Demokratiebildung und Teilhabe im Alltag ermöglichen; Menschen außerhalb bestehender Netzwerke gezielt ansprechen. • Einrichtungen: Informations- und Hilfsangebote koordinieren; Erreichbarkeit, Betreuung und mögliche Krisenaufgaben nur mit gesicherten Kapazitäten vereinbaren. |
ZIEL DER UMSETZUNG
Verlässlich zugängliche Gemeinwohlorte als Grundlage für soziales Kapital – mit Angeboten für Begegnung und Demokratiebildung, gesichertem Betrieb und gegebenenfalls vorbereiteten Krisenfunktionen.
05 Eigenverantwortung stärken. Kollektive Handlungsfähigkeit üben.
Politik & | Wirtschaft & | Zivilgesellschaft & |
• Entscheidungsbefugnisse, Vertretungen und Kommunikationswege mit Partnern festlegen; Schnittstellen zu professioneller Hilfe und die Koordination der Netzwerke sichern. • Gemeinsam üben; festgestellte Lücken konkreten Verantwortlichen zuordnen, Fristen vereinbaren und die Behebung nachhalten. | • Unternehmen einschließlich Finanzinstituten: Notfall- und Wiederanlaufrollen besetzen; Mitarbeitende schulen und betriebliche Abläufe mit externen Partnern erproben. • Ergebnisse aus Übungen und Störungen auswerten; Verbesserungen terminieren, umsetzen und mit den betroffenen Partnern überprüfen. | • Eigenvorsorge, Erste Hilfe und Nachbarschaftshilfe stärken; Engagierte qualifizieren, Zuständigkeiten klären und die Grenzen ehrenamtlicher Hilfe beachten. • Mit Behörden und Unternehmen üben; besonders schutzbedürftige Menschen einbeziehen und Unterstützung sowie verlässliche Informationswege erproben. |
ZIEL DER UMSETZUNG
Gemeinsam durchgeführte und ausgewertete Übungen – mit überprüfbaren Verbesserungen, Verantwortlichen und Erledigungsterminen.
Umsetzung vereinbaren
Wir müssen vom Leitbild zur Umsetzung: systemisch und quartiersbezogen handeln, technische und gesellschaftliche Infrastruktur zusammendenken und Verantwortung zwischen Staat, Wirtschaft und Finanzsektor sowie Zivilgesellschaft gemeinsam organisieren – mit klaren Zuständigkeiten, Finanzierungsoptionen, Erprobungsräumen und überprüfbaren Ergebnissen. Für die Umsetzung sollen die Beteiligten eine koordinierende Stelle und Ansprechpartner benennen, damit ein kooperatives und interdisziplinäres Netzwerk entstehen kann. Innerhalb von sechs Monaten nach Verabschiedung der Erklärung sollen sie Pilotvorhaben, Beiträge, Ressourcen und überprüfbare Ziele vereinbaren; spätestens nach zwölf Monaten gemeinsam über Fortschritte, erprobte Lösungen und offenen Handlungsbedarf berichten. Bestehende Programme und Netzwerke sind dafür zu nutzen und weiterzuentwickeln. Leistungs- und Finanzierungszusagen sind von den jeweils verantwortlichen Organisationen gesondert zu bestätigen.

