Der Finanzierungsplan jedes deutschen Projekts hat ein Ablaufdatum: Dezember 2027. Die derzeit offenen EU-Regionalprogramme und Kofinanzierungssätze enden mit dem laufenden Haushaltszeitraum.
Was danach kommt, wurde im Juli 2025 vorgeschlagen: fast 2 Billionen Euro für die sieben Jahre ab 2028 – der größte Haushalt, den die EU bisher vorgeschlagen hat. Wie die Mittel tatsächlich verteilt werden, ist jedoch noch offen. Die entscheidenden Texte werden 2026 und 2027 auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene ausgearbeitet.¹
Von fast 540 Dokumenten zu 28 Plänen
Heute fließen EU-Regionalmittel über Programme, die von den Regionen und Bundesländern erstellt werden – europaweit sind es fast 540 Programmplanungsdokumente. Die Kommission schlägt vor, diese durch 28 Pläne zu ersetzen: einen nationalen und einen regionalen Partnerschaftsplan pro Mitgliedstaat sowie einen Plan für grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Über diese Pläne sollen rund 865 Milliarden Euro fließen, davon etwa 450 Milliarden Euro für regionale Entwicklung, ländliche Gebiete und Fischergemeinden.² ³

Der vorgeschlagene Neufassungsentwurf zur Planung der EU-Mittel. Quellen 2 und 3.
Für deutsche Projekte könnte das einen grundlegenden Wandel bedeuten: Das Dokument, das künftig über die Förderfähigkeit entscheidet, würde nicht mehr allein auf Landesebene entstehen, sondern in einem nationalen Plan festgelegt und mit Brüssel abgestimmt. Die deutschen Bundesländer haben gegen dieses Modell Einspruch erhoben. Im November 2025 forderte der Bundesrat, die regionale Finanzierung weiterhin bei den Ländern zu belassen.⁴ Die Frage ist noch offen. Sicher ist jedoch: 2027 werden die Pläne konkretisiert, 2028 beginnt die neue Förderperiode.⁵
Was sich für Projektträger ändert
Heute, 2021 bis 2027 |
Ab 2028, gemäß Entwurf |
|
| Wer erstellt den Plan, an den sich Ihr Projekt halten muss? | Ihre Region oder Ihr Bundesland, eines von fast 540 Dokumenten | Ihre Bundesregierung, einer von 28 Plänen² |
| Städtisches Geld | 8 % der Mittel für die regionale Entwicklung sind für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorgesehen | Keine Reservierung. Stadtentwicklungskapitel optional⁶ |
| Wohnungswesen | Kein benanntes Ziel | Ein konkretes Ziel im Rahmen einer Mindestquote von 14 % für Sozialausgaben⁷ |
| Regionale Mittel für die Regionen gesichert | 376 Milliarden Euro in der gesamten Union | Zwischen 228 Milliarden Euro und 463 Milliarden Euro, abhängig von noch nicht getroffenen nationalen Entscheidungen⁸ |
| Wo Ihr Projekt beschrieben werden soll | Das regionale Programm | Der nationale Plan, der auf den derzeit in Ausarbeitung befindlichen regionalen Strategien aufbaut |
Wohnungsbau: neue Chancen, aber weniger Sicherheiten
Der Entwurf enthält wichtige Chancen für städtebauliche Projekte: Bezahlbarer und sozialer Wohnungsbau wird erstmals ausdrücklich als Ziel der nationalen Pläne genannt.⁷ Parallel hat die Kommission im Dezember 2025 einen Europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum verabschiedet; ein entsprechender Gesetzesvorschlag steht noch aus.⁹
Gleichzeitig entfällt die bisherige 8-Prozent-Vorgabe für nachhaltige Stadtentwicklung. Integrierte Stadtentwicklung bleibt möglich, ein eigenes Kapitel dazu ist im neuen System jedoch nicht verpflichtend. Auch Begriffe wie „Brachflächen“ oder „Flächenrecycling“ finden sich im aktuellen Verordnungsentwurf nicht – obwohl gerade die Umwandlung ehemaliger Industrieflächen gleichzeitig Wohnungsbau, Klimaschutz und Flächenschonung unterstützen kann.⁶
Damit gilt: Nichts im Entwurf verhindert künftig Mittel für Stadtentwicklung – aber ebenso wenig garantiert er sie.
Warum 2026 und 2027 entscheidend sind
- Die Förderlogik entsteht auf mehreren Ebenen. Ganz oben stehen die europäischen Verordnungen, über die 2026 verhandelt wird. Das Europäische Parlament hat im April 2026 Änderungen am vorgeschlagenen Ein-Plan-Modell gefordert; auch der Ausschuss der Regionen und europäische Städtenetzwerke setzen sich für verbindliche territoriale und städtische Anteile ein.¹⁰ ¹¹ ¹²
- Darunter entsteht 2027 der deutsche Plan. Was dort nicht als förderfähige Kategorie vorgesehen ist, kann später auch in einem Landesprogramm kaum berücksichtigt werden.⁵
- Die Bundesländer arbeiten deshalb bereits an ihren Förderstrategien für 2028 bis 2034. Niedersachsen beispielsweise entwickelt seine Strategie seit 2025 gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft, Kommunen, Wissenschaft und Sozialbereich.¹⁴
Der entscheidende Punkt: Ein Projekt muss 2028 nicht fertiggestellt, finanziert oder genehmigt sein. Es muss rechtzeitig in den relevanten Strategien und Plänen beschrieben sein.

Der Weg bis 2028. Der Zeitraum, in dem die Dokumente noch offen sind, ist schraffiert. Quellen 1, 4, 5, 10 bis 14.
Was Projektträger jetzt prüfen sollten
Jedes Projekt mit einem Zeithorizont über 2027 hinaus sollte drei Fragen beantworten:
- Wo ist das Projekt verankert?
In welcher Strategie, welchem Programm oder welchem Plan, der in die Förderperiode 2028 einfließt, ist das Projekt oder seine Kategorie berücksichtigt? - Welche Kofinanzierung ist realistisch?
Niemand kann heute sicher sagen, wie hoch der EU-Anteil 2029 sein wird. Unabhängige Analysen gehen von 228 bis 463 Milliarden Euro garantierter regionaler Mittel aus – gegenüber rund 376 Milliarden Euro im aktuellen Zeitraum.⁸ - Wer trägt den privaten Finanzierungsanteil?
Wenn der EU-Anteil sinkt, müssen Banken, Bürgschaften und Eigenkapital einen größeren Teil übernehmen. Eine Kombination aus Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und privaten Mitteln – Blended Finance – wird damit wichtiger.
Der 2028-Check
Die Projekte, die 2029 europäische Fördermittel erhalten, sind diejenigen, die bereits in den Dokumenten von 2026 und 2027 berücksichtigt wurden. Ein verpasster Zeitpunkt kann damit weitreichende Folgen haben.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Ist mein Projekt 2028 fertig? Sondern: Wo wird mein Projekt beschrieben – und wer hat dort den Stift in der Hand?
Sollte eine Antwort fehlen, warten Sie nicht bis 2028. Kontaktieren Sie uns bei der steg PS. Wir können sofort loslegen – und so sieht starten aus.
Verfasst von: Alyssa Jade McDonald-Baertl, Martin Lepper, Nils T. Kohle
Übersetzt aus dem Englischen.
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Quellen
¹ Europäische Kommission, Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034, 16. Juli 2025.
² Europäische Kommission, Fragen und Antworten zum Haushalt 2028–2034, 16. Juli 2025.
³ Europäische Kommission, GD Regional- und Stadtpolitik, 17. Juli 2025.
⁴ Bundesrat, Beschlüsse vom 21. November 2025, u. a. Drucksache 460/25.
⁵ KOM(2025) 565 endg., 16. Juli 2025.
⁶ ESPON-Policy-Brief zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik, Januar 2026; Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments, 2025.
⁷ KOM(2025) 565 endgültig, Erwägungsgründe 15 und 17; BUDG-BRI(2026)783552, Januar 2026.
⁸ Bruegel, „Nationale Pläne, regionale Stimmen, Kohäsionspolitik im nächsten EU-Haushalt“, Policy Brief, 26. März 2026.
⁹ Europäische Kommission, Europäischer Plan für bezahlbaren Wohnraum, COM(2025) 1025, 16. Dezember 2025.
¹⁰ Europäisches Parlament, Zwischenbericht A10-0105/2026, April 2026.
¹¹ Europäischer Ausschuss der Regionen, Stellungnahmen vom 6./7. Mai 2026.
¹² Eurocities, Reaktion auf den Vorschlag vom 17. Juli 2025; CEMR, Änderungsvorschläge vom 14. Januar 2026.
¹⁴ Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern, Landesstrategien bzw. Positionierungen zur Kohäsionspolitik ab 2028.
